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Anforderungen an Anlagen/Anlagenteile in Überschwemmungsgebieten
| Unterirdische
Anlagen (Behälter und Rohrleitungen) |
Sicherung der
Behälter und Rohrleitungen gegen Auftrieb, z.B.: - Erhöhung der Erdüberdeckung
oder - Aufbringen einer den Behälter überdeckenden Betonplatte oder
- durch Verankerung mit Stahlbändern in einer Betonbodenplatte (Die
Auftriebssicherung muss mit mindestens 1,3 facher Sicherheit gegen
Aufschwimmen der leeren Behälter/Rohrleitungen – bezogen auf den völligen
Einstau – nachgewiesen werden.) |
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Der beim Einstau auftretende äußere Wasserdruck muss sicher aufgenommen
werden können, d.h. Behälter und Rohrleitungen müssen für diesen
Fall statisch ausgelegt sein. (Nachweis im bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis)
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Oberirdische Anlagen im Freien
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Schutz gegen Abschwemmen
und gegen mechanische Beschädigung durch Treibgut oder ähnliches |
| Behälter und Anlagenteile
dürfen den freien Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigen. |
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Die Unterkante von Behältern muss oberhalb der Wasserspiegellage
liegen.
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| Rohrleitungen sind
so anzuordnen, dass sie oberhalb der Wasserspiegellage liegen. |
| Boden- und Seitenwände von
Auffangräumen müssen von ihrer Beschaffenheit her nachweislich in
der Lage sein, die Auftriebskräfte aufzunehmen. |
| Oberirdische
Anlagen im Gebäude |
Behälter müssen
auftriebssicher aufgestellt werden. Die Auftriebssicherung kann z.B.
erfolgen durch:
- Verankerung mit Stahlbändern im Boden oder
- Verankerung mit Stahlbändern in den Seitenwänden oder
- Abstützung mit Stahlstreben gegen die Raumdecke.
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| Boden, Seitenwände
oder Decke des Raums müssen von ihrer Beschaffenheit her in der Lage
sein, die Auftriebskräfte sicher aufzunehmen. (statischer Nachweis
erforderlich) |
| Stehen Behälter
in beschichteten Auffangräumen, sind Verankerungen im Bereich der
Beschichtung nur dann zulässig, wenn anschließend eine sorgfältige
Abdichtung erfolgt, sofern dies nach der bauaufsichtlichen Zulassung
zulässig ist. |
| Werden Behälter
durch Verankerung in den Seitenwänden oder Abstützung gegen die Decke
gegen Auftrieb gesichert, muss darauf geachtet werden, dass Drehbewegungen
der Behälter nicht möglich sind. |
| Die Auftriebssicherung
muss mit mindestens 1,3 facher Sicherheit gegen Aufschwimmen der leeren
Behälter/Rohrleitungen – bezogen auf den völligen Einstau – nachgewiesen
werden. |
| Behälter müssen den beim Einstau
auftretenden äußeren Wasserdruck sicher aufnehmen können, das heißt
sie müssen statisch für diesen Fall ausgelegt sein. (Nachweis im bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweis) |
| Entlüftungsleitungen |
sind so zu führen, dass ihre
Mündungen nicht überflutet werden können. Sie sind in ihrer gesamten
Länge fest zu verankern und so auszuführen, dass sie durch äußeren
Wasserdruck oder Treibgut nicht beschädigt werden können. Bei Verlängerung
der Entlüftungsleitung ist zu überprüfen, ob die Behälter für den
bei etwaigen Überfüllungen eintretenden Innendruck statisch ausgelegt
sind. |
| Befüllanschlüsse |
Befüllanschlüsse sind – sofern
sie überflutet werden können – mit Dichtungen abzudichten. Die Dichtung
darf nur während des Befüllvorganges entfernt werden. |
| Anlagenteile |
Anforderungen |
| Rohrleitungen |
Füll-, Verbindungs- und Entnahmeleitungen
sind in ihrer gesamten Länge fest zu verankern und so auszuführen,
dass sie nicht beschädigt werden können. |
| Öffnungen in Behältern und
Rohrleitungen |
sind – sofern sie nicht überflutungsfrei
angeordnet werden können – wasserdicht auszuführen:
- Dichtungen von Domdeckeln sind einstausicher auszuführen.
Die Dichtheit ist durch die Einbaufirma zu bestätigen.
- Domdeckel ohne Verschraubungen müssen so arretiert werden, dass
sie bei Überflutungen durch etwaige Strömungen nicht verschoben werden
können. In Zweifelsfällen ist eine nachträgliche Verschraubung vorzunehmen.
- Bei Füllstandsanzeigen mit Kunststoffgehäuse, die direkt auf
dem Behälter montiert sind (sogenannte Schwimmergeräte), ist davon
auszugehen, dass eine ausreichende Dichtheit nicht gewährleistet ist.
Derartige Geräte sind, sofern die vollständige Überflutung des Behälters
zu besorgen ist, zu entfernen; der Anschluss am Behälter ist dicht
zu verschließen. Alternativ kann ein pneumatischer Füllstandsanzeiger
montiert werden.
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