|
Die Ereignisse während der Flutkatastrophe im August 2002 haben die Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft der einzelnen Bundesländer veranlasst, die Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten auch auf die Gebiete auszudehnen, die bei der letzten Flut betroffen waren und außerhalb der rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete liegen. Dies bedeutet für den Anlagenbetreiber und auch für den an
der Anlage tätigen Heizungsfachbetrieb, dass er Tankanlagen, die
nicht den Vorschriften für Anlagen in Überschwemmungsgebieten
entsprechen, nicht mehr ohne weiteres in Betrieb nehmen darf. Die VAwS
der einzelnen Länder schreibt z.B. vor, dass diese Tanks so gesichert
sein müssen, dass bei Hochwasser Die für die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete festgelegten maximalen Überschwemmungswerte (HQ100) werden aus dem Vorsorgegrundsatz heraus unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die im August 2002 erreichten Hochwasser erhöht. Diese in diesem Flussgebiet liegenden Anlagen müssen bei Neuerrichtung sofort und bei Sanierung innerhalb "angemessener Frist in Abhängigkeit von der konkreten Betroffenheit und der Nutzungsdauer" den neuen Anforderungen entsprechen, d.h. konkret, dass auch im Sanierungsfall unbedingt mit den Behörden und der Technischen Überwachungsorganisation Kontakt aufgenommen werden muss. Die bisher bekannten Tankbauarten haben speziell mit der Ziffer 3 der anfangs genannten Anforderungen Probleme, d.h. Kunststofftanks sind i.A. nicht auf einen Außendruck ausgelegt. Dies hat auch die meisten Tankhersteller veranlasst, von einfachen Sicherungsmaßnahmen bei bestehenden Tanks abzuraten, um den Betreiber nicht in einer falschen Sicherheit zu wiegen. Diese Sicherungsmaßnahmen können meistens ein Aufschwimmen (teilweise) verhindern, aber nicht ein Abreissen der Fülleitung durch absetzen der Tanks bei Außendruck und damit ein Auslaufen von Heizöl. Der einzig gangbare Weg ist die Konstruktion eines neuen Behältertyps, der den entsprechenden Anforderungen standhält. Hier gibt es mittlerweile Lösungen, die bereits vorgeprüft sind und die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, wie sie in den einschlägigen Anforderungen gefordert ist, erhalten werden. Mehr Informationen über diese Anlagen erhalten Sie Der Heizungsfachbetrieb sollte darauf achten, dass nicht nur Behälter geliefert werden, sondern ein Gesamtsystem installiert wird und die Anforderungen an die Statik und an die Festigkeit von Böden, Wänden und Decken mit erfüllt werden. Nur eine umfassende Garantie des Herstellers sorgt für Sicherheit auch bei hoffentlich nicht mehr eintretenden Überschwemmungsfällen.
|