Sichere Heizöllagerung in hochwassergefährdeten Gebieten

Heizöl EL ist ein bewährter und häufig verwendeter Energieträger. Heizöl EL ist aber auch ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2. Heizölverbraucheranlagen müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten unter allen Umständen zu verhindern. Für den Hochwasserfall müssen dazu besondere Maßnahmen ergriffen werden.

Wasser im Gebäude

Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Behälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen, umkippen und dabei Rohrleitungen abgetrennt werden. Schlimmstenfalls werden die Behälter durch den Wasserdruck eingebeult oder sogar undicht.

Das Wasser kann auch über nicht gesicherte Behälteranschlüsse und Rohrleitungs-verbindungen oder über nicht ausreichend hoch genug geführte Entlüftungsleitungen in den Behälter gelangen.

Da Heizöl leichter als Wasser ist, wird es vom eindringenden Wasser aus dem Tank gedrückt und gelangt dann in den Aufstellraum oder in die Umgebung. Dies kann nicht nur zu einem erheblichen Schaden am Gebäude, sondern auch zu einem Gewässerschaden führen.

Um solche Schäden zu verhindern, stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Heizöllagerung in Hochwassergebieten. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Tankanlagen gegen die Einwirkung von Hochwasser zu schützen.

Alternative 1: Wasser fernhalten

Dazu müssen die Aufstellräume von Heizölbehältern gegen eindringendes Wasser gesichert sein. Dies gelingt, wenn der Raum gegen drückendes Wasser gesichert und die Auftriebssicherheit für das Gebäude gegeben ist (wenn z. B. der Keller als "weiße Wanne" ausgeführt wurde).

Mit speziellen Vorrichtungen werden Raumöffnungen wie Türen, Lichtschächte, Fenster, aber auch Durchführungen von Trinkwasser-, Abwasser-, Heizöl-, Telefon- und Stromleitungen gegen den anstehenden Wasserdruck und Rückstau abgedichtet. Die Entlüftungsleitungen der Heizöl-Behälter sind so hoch geführt, dass kein Wasser eindringen kann.

Am sichersten sind Tankanlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind.

Alternative 2: Anlagen sichern

Wenn das Wasser nicht fern gehalten werden kann, sind die Behälter gegen Aufschwimmen zu sichern. Dies kann durch Verankern am Boden oder Abspreizen gegen die Decke und/oder die Wände geschehen.

Diese Methode hat jedoch nur dann Erfolg, wenn das Gebäude die auftretenden Kräfte auch aufnehmen kann (ein leerer 1000 l-Behälter erzeugt beispielsweise einen Auftrieb von 1 Tonne).

Die Sicherung gegen Auftrieb macht auch nur Sinn, wenn die Behälter auch dem Außendruck des Wassers standhalten können, ohne undicht zu werden. Viele der bisher verwendeten Behälter sind nicht für diesen Lastfall ausgelegt.

Es gibt aber auch Heizöltanks, die für die Aufstellung im Überschwemmungsgebiet geeignet sind und eine entsprechende Zulassung haben. In der Zulassung ist auch die Art der Verankerung geregelt.

Unterirdische Behälter, wie z. B. zylindrische Stahlbehälter, können auch nachträglich mit einer Betonplatte beschwert oder auf einer Fundamentplatte verankert und zusätzlich gegen Drehen gesichert werden.

Auch kellergeschweißte Rechtecktanks können verstärkt ausgeführt und entsprechend gesichert werden. Ob eine Nachrüstung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall dürfen solche Nachrüstmaßnahmen nur durch einen entsprechenden Fachbetrieb oder den Tankhersteller durchgeführt werden.

Prüfungen

Bei der Überprüfung von Heizöllageranlagen gelten länderspezifische Regelungen. Welche Anlagen entsprechend der jeweiligen landesspezifischen Regelung zu überprüfen sind, hängt von der Anlagenausführung, dem Anlagenstandort und vom Lagervolumen ab.

In rechtlichen und fachlichen Fragen zu Prüfungen von Tanks in hochwassergefährdeten Gebieten (Deklaration hochwassergefährdeter Gebiete, Prüffristen, Anschriften von Sachverständigen etc.) hilft Ihnen die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

In Fragen zu anlagentechnischen Maßnahmen zur Sicherung der Tankanlage bei Hochwasser wenden Sie sich bitte an einen Sachverständigen für Tankanlagen, einen Fachbetrieb oder auch an den Behälterhersteller.

Fragen zu baulichen Möglichkeiten, ein Gebäude gegen Hochwasser und Überschwemmungen zu sichern, kann beispielsweise ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hochbau beantworten. Adressen sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.

Quelle: IWO, Deutschland